Expertise

Bank- und Kapital­marktrecht

Wir beraten in sämtlichen Bereichen des privaten und öffentlichen Bankrechts. Insbesondere zu den Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunden einschließlich der entsprechenden Vertriebswege sowie zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einschließlich ihrer europarechtlichen Bezüge und Grundlagen.

Prozess- und Verfahrensrecht

Wir beraten unsere Mandantschaft im Bereich der Konfliktvermeidung und vertreten deren Interessen im Rahmen von Gerichts-, Ermittlungs-, Verwaltungs- oder sonstigen streitigen Verfahren in nahezu sämtlichen Bereichen des Bank-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts. Hierbei verfügen wir über weitreichende Erfahrungen mit komplexen Individual-, Massen- und Musterstreitverfahren.

Kapitalanlage- und Investmentrecht

Wir beraten unter anderem bei der Strukturierung, Auflegung und Verwaltung von Investmentvermögen, bei dem Gestalten von Fonds- und Verwahrstellenverträgen sowie zu sämtlichen zivil- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen des Vertriebs.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten im Handelsrecht sowie im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht einschließlich konzernrechtlicher Bezüge, sowie zu Fragen der Corporate Governance und Corporate Compliance. Wir vertreten unsere Mandantschaft unter anderem in Anfechtungsklagen, Spruchverfahren oder Post-M&A Streitigkeiten sowie im Bereich der Organhaftung, und begleiten sowohl Struktur- als auch Restrukturierungsmaßnahmen.

KREDIT- UND SICHERUNGSRECHT

Wir beraten in sämtlichen Bereichen des Kredit- und Sicherungsrechts, unter anderem zu den Anforderungen des Verbraucherkreditrechts an Allgemein- und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sowie zu der Bestellung von Sicherheiten, ihrer Behandlung in der Insolvenz sowie deren Abwicklung. Darüber hinaus gestalten wir Kredit- und Sicherungsverträge, Positiv- und Negativerklärungen, Sicherstellungsverträge sowie Gleichrangklauseln.

Sanierungs- und Insolvenzrecht

Wir beraten unsere Mandantschaft zu deren Rechten und Pflichten als (institutionelle) Gläubiger vor einer Insolvenzeröffnung und in Insolvenzverfahren in Bezug auf die relevanten Abläufe und Vertragsbeziehungen. Zudem setzen wir uns für sie mit Insolvenzverwaltern auseinander. Darüber hinaus beraten wir bei der Entwicklung von Sanierungskonzepten und der Kommunikation mit Gläubigern und Kreditgebern, um die Zahlungs- und Ertragsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen und die bilanzielle Überschuldungssituation zu beseitigen.